Wissenswertes
Der Hochgescheid im Europäischen Vogelschutzgebiet Südschwarzwald
Der Hochgescheid liegt im Europäischen Vogelschutzgebiet Südschwarzwald, das aus einem Mosaik unterschiedlich großer Teilgebiete im südlichen Schwarzwald besteht. Es wurde – zusammen mit weiteren Europäischen Vogelschutzgebieten – durch Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg vom 05.02.2010 (VSG-VO GBl. S. 37) förmlich festgelegt und führt die Gebietsnummer DE 8114-441.
Flächennaturschutz und Windpotential in der Umgebung von Herrenschwand
Die Karten können vergrößert werden
Grundlage aller Kartenausschnitte: Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungsystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt,
Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; das Datum ist auf den einzelnen Kartenausschnitten vermerkt
Aus dem obigen Kartenmaterial ist ersichtlich, dass nur das Europäische Vogelschutzgebiet (und nicht die FFH-Flächen oder das Naturschutzgebiet) den Gipfelbereich des Hochgescheid abdeckt und dass dieses Gebiet für die Windkraftnutzung besonders interessant ist. Dem Vogelschutzgebiet kommt deshalb für die Zulässigkeit von Windkraftanlagen große Bedeutung zu.
Europäische Vogelschutzgebiete werden gemäß der Richtlinie 2009/147 EG von den Mitgliedstaaten der EU festgelegt und der Europäischen Kommission benannt. Ziel ist
es, ein europaweites Netz von Schutzräumen für wildlebende Vogelarten aufzubauen und die Erhaltung dieser Schutzräume im Interesse der Artenvielfalt langfristig zu sichern.
Erhaltungsziel aller Europäischen Vogelschutzgebiete in Baden-Württemberg ist nach der VSG-VO die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustandes der Bestände und Lebensräume bestimmter Vogelarten, die in einer Anlage zu der Verordnung aufgeführt sind. Für das Vogelschutzgebiet Südschwarzwald werden zusätzlich besondere
Erhaltungsziele für 20 Brutvogelarten genannt.

Darunter befinden sich die windkraftempfindlichen Arten Auerhuhn, Haselhuhn, Schwarzmilan, Uhu, Wanderfalke und Wespenbussard. Für das Auerhuhn ist vorgegeben: „Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzäune und Windkraftanlagen“.
Zum Lebensraum des Auerhuhns im Schwarzwald:
Für einen Teilbereich des VSG, zu dem der Hochgescheid gehört, liegt seit Januar 2015 ein vom Regierungspräsidium Freiburg herausgegebener Natura-2000-Managementplan vor: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/246471/ Hinsichtlich der 20 Brutvogelarten, die in der VSG-VO besonders genannt sind, ist in dem Managementplan der erfasste Bestand in Text und Karten dokumentiert und sind Entwicklungsziele festgelegt.
Der Gipfelbereich des Hochgescheid ist danach insbesondere "Lebensstätte des Auerhuhns", und zwar großflächig (Textteil S. 113 ff.; Bestands- und Zielkarte der Arten Nr. 8213311 25, spa Teilkarte 5.1). Die Auerhuhn-Lebensstätte ist der Kategorie "B" zugeordnet, was bedeutet, dass sie sich in einem guten Zustand befindet und dieser zu erhalten ist.
In den nachfolgenden Karten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ist ebenfalls der Hochgescheid als Lebensraum des Auerhuhns dokumentiert.
Die Karte "Auerhuhn-relevante Flächen in Bezug auf die LJagdDVO" mit Stand vom März 2007 grenzt den auerhuhn-relevanten Bereich ab, und die Kartierung im Rahmen der Planungsgrundlage "Windkraft
und Auerhuhn" (Stand August 2013) ordnet einzelne Teilflächen unterschiedlichen Wertungs-Kategorien zu.
Der Hochgescheid als Lebensraum des Auerhuhns
Die Karten können vergrößert werden
Kartengrundlage: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (http://www.fva-bw.de)
Bei den Kartierungen und ihren Kategorien ist freilch zu beachten, dass sie fachliche Aussagen aus ornithologischer Sicht zum Inhalt haben und die Verbotswirkungen durch die Ausweisung des Europäischen Vogelschutzgebietes nicht berücksichtigt sind.
In Europäischen Vogelschutzgebieten sind Projekte unzulässig, wenn sie zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können. Demgemäß sind Windkraftanlagen im Europäischen Vogelschutzgebiet Südschwarzwald insbesondere wegen der windkraftempfindlichen Vogelarten unzulässig, es sei denn, eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Gebiets könnte auf Grund einer Verträglichkeitsprüfung ausgeschlossen werden. Dies ist nicht erst bei der staatlichen Genehmigung konkreter Projekte zu beachten, sondern auch bereits im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung.
Sollte weiterhin das Ziel verfolgt werden, auf dem Hochgescheid Windkraftanlagen zu errichten, so wären hierfür zwingend zeit- und kostenaufwändige schutzgebietsbezogene Verträglichkeits-
prüfungen erforderlich. Dabei ist es nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand unwahrscheinlich, dass der Nachweis erbracht weden kann,
eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele sei ausgeschlossen.