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(neuere Beiträge auf der Unterseite Aktuelles)
17.12.2020
Der Deutsche Bundestag
verabschiedet das EEG 21 und weitere Gesetze mit dem Ziel, dass im Jahr 2030 die erneuerbaren Energien 65 % des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen und dass noch vor 2050 die gesamte Stromversorgung treibhausgasneutral ist. Zu diesem Zweck soll die Windkraft an Land bis 2030 auf 71 Gigawatt installierte Leistung in festgelegten Jahresetappen ausgebaut werden.
Bei den Ausschreibungen für WEA an Land werden die Zuschlagsbedingungen so geändert, dass Projekte an windschwächeren Standorten eher zum Zuge kommen können. Außerdem wird (als Ergebnis des jahrelangen Drängens der südlichen Bundesländer) eine „Südregion“ eingeführt mit einer bevorzugten Behandlung im Zuschlagsverfahren. 15 %, bzw. 20 % des jeweiligen bundesweiten Ausschreibungsvolumens werden vorab auf Gebote für Projekte aus dieser Region vergeben.
Für größere Akzeptanz der Gemeinden soll die Regelung sorgen, die es erlaubt, dass WEA-Betreiber den betroffenen Standort-Gemeinden „einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung“ von bis zu 0,2 ct pro KWh der in das Netz eingespeisten Strommenge für die Dauer der EEG-Förderung zahlen; die Strafbarkeit wegen Bestechung oder (unzulässiger) Vorteilsannahme wird ausgeschlossen. Geregelt ist auch, dass die Zuwendungen über die EEG-Umlage letztlich vom Stromkunden zu tragen sind. Diese Bestimmungen erscheinen rechtlich äußerst bedenklich und werden insbesondere bei den von einer WEA unmittelbar betroffenen Bürgern für Empörung sorgen.
Nicht aufgenommen in das verabschiedete Gesetz wurde eine zunächst vorgesehene Bestimmung, wonach der Ausbau der erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Bezweckt wurde damit insbesondere, die Schranken des Artenschutzrechts bei Windkraftprojekten weitgehend auszuhebeln. Die Bedenken wegen der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Artenschutzrecht waren erheblich.
Neben der abschließenden Behandlung des EEG 21 hat der Bundestag in derselben Sitzung eine umfangreiche Entschließung verabschiedet, mit der die Bundesregierung insbesondere aufgefordert wird, bereits im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad der erneuerbaren Energien zu definieren. Zu erwarten ist die Vorgabe eines wesentlich stärkeren Ausbaus der Windenergie, zumal der zukünftige Strombedarf wesentlich höher sein dürfte, als er dem verabschiedeten Gesetz zugrunde liegt. Gefordert wird auch die Prüfung einer weiteren Beschränkung des Klagerechts und des Artenschutzes.
10./11.12.2020
Der Europäische Rat
einigt sich darauf, in der EU die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 zu senken.
22.11.2020
Die Gemeinde Fröhnd
hat die bisherige Bürgermeisterin, die sich massiv für WEA auf dem
Hochgescheid eingesetzt hatte, nicht wiedergewählt. Wir erwarten, dass der neu gewählte Bürgermeister ein größeres Problembewußtsein und mehr Offenheit für entgegenstehende Belange
aufbringt.
05.11.2020
Der Deutsche Bundestag
verabschiedet das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen. Danach sind für Streitigkeiten über WEA an Land im ersten Rechtszug nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Oberverwaltungsgerichte (also in BW der VGH) zuständig und haben Widerspruch und Anfechtungsklagen durch Dritte keine aufschiebende Wirkung mehr.
08.08.2020
Der Deutsche Bundestag
verabschiedet eine Änderung des BauGB, wodurch es den Bundesländern überlassen bleibt, einen Mindestabstand zwischen der Wohnbebauung und neuen WEA festzuschreiben, allerdings höchstens 1.000 Meter. In Bayern verbleibt es bei dem Mindestabstand der 10fachen Höhe der WEA (bei der heutigen Bauart von WEA bis zu 2.500 m).
Zu einer größeren Akzeptanz bei der Bevölkerung dürfte die Beschränkung auf höchstens 1.000 m nicht beitragen.
16.11.2019
Bild.de
berichtet zum Windkraft-Irrsinn im Schwarzwald.
https://www.bild.de/video/clip/windenergie/windkraftirrsinn-im-schwarzwald-58528674.bild.html
09.10.2019
Die Bundesregierung
verabschiedet das Klimaschutzprogramm 2030, wonach u.a. der Ausbau der Windenergie (auch an Land) beschleunigt werden soll und zu diesem Zweck „Hemmnisse insbesondere bei der Planung und Genehmigung von Anlagen, aber auch im Hinblick auf die Flächenverfügbarkeit behoben werden“. Konkret ist beabsichtigt, dass die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen von zentralen Genehmigungsbehörden der Bundesländer erteilt und die Rechtsmittelverfahren erschwert und verkürzt werden, was dem Wunsch entspricht, den Einfluss der Bürgerinitiativen zu beschneiden. Mehr Flächen für WEA sollen insbesondere durch Änderung des Artenschutzrechts und durch eine „einheitliche Anwendung von Naturschutzrecht“ herbeigeführt werden. Von der Ausgleichsverpflichtung bei Eingriffen in die Natur sollen WEA vollständig ausgenommen werden. Der Zubau von WEA in den windschwächeren südlichen Bundesländern soll durch staatliche Steuerung bevorzugt werden. Gemeinden sollen bestimmen können, dass der grundsätzliche Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1000 m unterschritten werden darf, und stärker am Betrieb von WEA beteiligt werden (u.a durch einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer). Dies alles bedarf freilich der Zustimmung durch den Bundestag und weitgehend auch der Bundesländer.
29.05.2019
Der Umweltminister BW
stellt den neuen Windatlas 2019 vor, wonach das theoretische Flächenpotential
für WEA in BW mehr als doppelt so groß sein soll, als in dem bisherigen Windatlas ausgewiesen, nämlich rund 6,2% der Landesfläche. Dazu kämen noch grundsätzlich geeignete, aber für den
Windkraftausbau problematische Standorte. Grundlage ist ein neuer Bewertungsmaßstab (Windleistungsdichte anstatt Windgeschwindigkeit) und die Berücksichtigung der inzwischen höheren und
leistungsfähigeren Anlagen.
11.04.2019
Der GVV Schönau